Alle Landkreise und kreisfreien Städte haben auf Grundlage der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung ) eigene Allgemeinverfügungen erlassen. Die Allgemeinverfügungen orientieren sich an den landesweiten Vorgaben und bringen weitere Einschränkungen mit sich.
Bundestag und Bundesrat haben das neue Infektionsschutzgesetz verabschiedet, welches bundesweit bis zum 19. März 2022 gelten soll. Mit dem Gesetz endet die „Epidemische Lage von nationaler Tragweite“ am 25. November mit einer Übergangsfrist von drei Wochen. ->www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/aenderung-infektionsschutzgesetz
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