In der Bekämpfung der Pandemie ist der Schutz von Menschenleben durch die Zulassung eines weiteren Impfstoffes und dessen Einkauf wichtiger, als politisch gefärbte Auseinandersetzungen über das Herstellerland. Jeder Impfstoff, der hilft und zugelassen wurde, muss beschafft werden. Eventuelle ideologische Vorbehalte dürfen in dieser Situation keinerlei Rolle spielen!
Vor den Beratungen der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidenten der Länder in der nächsten Woche haben sich die sächsischen Industrie- und Handelskammern, die sächsischen Handwerkskammern, die Vereinigung der Sächsischen Wirtschaft e. V., der Unternehmerverband Sachsen sowie die Sächsische Landesärztekammer und der Landesverband der Freien Berufe in einem offenen Brief an Bundeskanzlerin Angela Merkel sowie an die Fraktionsvorsitzenden der Regierungsparteien, Ralph Brinkhaus (Unionsfraktion) und Rolf Mützenich (SPD), gewandt.
Zentrales Anliegen der sächsischen Wirtschaft ist es, eine Änderung der Corona-Politik in die Wege zu leiten. Gemeinsam fordern die zehn Akteure „einen Paradigmenwechsel von der Kultur der Verbote und Einschränkungen hin zu einer Kultur des Ermöglichens und der Eigenverantwortung der Menschen im Land.“ Notwendig seien jetzt „Entscheidungen mit Blick auf die Zukunft und nicht nur mit Blick auf Inzidenzwerte“.
Die Beantragung der Neustarthilfe für Selbstständige ist immer noch nicht möglich. Zu den Verzögerungen erklären wir als Mitglied der Interessengemeinschaft der Unternehmerverbände Ostdeutschlands und Berlin: "Dass Solo-Selbständige auf die bereits im November angekündigte „Neustarthilfe“, die ab Januar gezahlt werden sollte, weiter warten müssen, halten wir für unerträglich.!" Anbei die gemeinsame Pressemitteilung sowie das Interview dazu von unserem Verbandskollegen aus Brandenburg Steffen Heller:
Angesichts der geplanten verschärften Einschränkungen des gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Lebens in Sachsen durch die morgen stattfindende Runde der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidenten*innen, haben wir als Unternehmerverband Sachsen ein Forderungspapier an die sächsische Landesregierung gerichtet.
In einem Schreiben an den Ministerpräsidenten Sachsens Michael Kretschmer fordern der UV Sachsen, die IHK zu Leipzig sowie die DEHOGA Sachsen klare und einheitliche Entschädigungsregeln für aktuell Betroffene Unternehmen sowie eine angemessene Vorlaufzeit im Falle einer Wiedereröffnung und eine Einbeziehung von Kammern und Verbänden bei der Erarbeitung künftiger Verordnungen.
In einem Schreiben an den Bundesarbeitsminister Hubertus Heil weist Unternehmerverbandspräsident Dietrich Enk auf die bevorstehenden Probleme in der Gastronomiebranche hin und fordert für diese besonders stark betroffene Branche für einen gewissen Zeitraum 50% der Lohn- und Gehaltskosten als direkten Eingliederungszuschuss bzw. Wandlung des Kurzarbeitergelds zu gewährleisten, um einer massiven Entlassungswelle vorzubeugen.
In einem Schreiben an Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier fordert die Interessengemeinschaft der Unternehmerverbände Ostdeutschlands und Berlin unter anderem die dringende Diskussion und Unterstützung durch direkte Zuschüsse für die Unternehmen in den besonders stark betroffenen Branchen sowie ein investives Konjunkturpaket, das branchenspezifisch ausgestaltet werden muss.
Vorbetrachtung
Die bisherigen Maßnahmen (Zuschüsse, Darlehen etc.) konzentrierten sich auf das Jetzt. Die zur Verfügungstellung von Liquidität war gut und notwendig, um den Unternehmen für die nächsten Wochen Sicherheit zu geben. Bei den zukünftigen Maßnahmen geht es aber darum, Rahmenbedingungen für eine (teilweise) Öffnung der Gastronomie zu schaffen und ihnen die Möglichkeit zu geben, die Darlehen schnellstmöglich zurückzuzahlen. Gastronomie ist Vielfalt! Technoclubs zählen genauso zur Gastronomie wie ein gediegenes Wohngebietsrestaurant, Ausflugsgastronomie auf dem Land, Fine Dinner in der Stadt... Die Ämter und Behörden müssen mit Kompetenzen ausgestattet werden, die eine regulierte Machbarkeit des Einzelfalls ermöglichen muss/sollte und dies partnerschaftlich mit der Gastronomie umsetzen!
Die Interessengemeinschaft der Unternehmerverbände Ostdeutschlands und Berlin, in dem der UV Sachsen Gründungsmitglied ist, begrüßt das bisherige Handeln der Bundesregierung, fordert aber Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier dazu auf, konkrete Bedarfe der kleinen und mittelstndischen Unternehmen aus der Praxis verstärkt in den Fokus zu rücken.
In einer gemeinsamen Erklärung der IHK zu Leipzig, der DEHOGA Leipzig und des UV Sachsen an die Stadt Leipzig forderten die Unterzeichner die Einrichtung eines Hilfsfonds für das Gastgewerbe und die Tourismuswirtschaft. Hier finden Sie das Anschreiben im Nachgang zum gemeinsamen Termin am 1. April.
Forderungen gegenüber dem Freistaat Sachsen
1. Die Kredite der KfW und der SAB reichen nicht aus bzw. können vielfach nicht genutzt werden. Andere Bundesländer (beispielsweise Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern, 30.000,00 Euro bis 50 Beschäftigte, 60.000,00 Euro bis 100 Beschäftigte) gehen viel weiter als der Freistaat Sachsen.
→ finanzielle Zuschüsse für kleine und mittlere Unternehmen durch den Freistaat Sachsen
2. Viele Unternehmen fallen aufgrund der Kriterien (z.B. Umsatz größer als eine Million Euro) aus dem Darlehensprogramm „Sachsen hilft sofort“. Aber großer Umsatz, gerade bei personalintensiven Dienstleistungsunternehmen, bedeutet nicht hoher Gewinn.
→ Anhebung der Kriterien mindestens auf die Ebene von Kleinunternehmen (bis 49 Beschäftigte und 10 Mio. Euro Umsatz)
3. Die Maßnahmen zur „Wiederbelebung“ für den Zeitraum nach der Aufhebung der gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Beschränkungen muss jetzt geplant werden.
→ Aufstellung von Expertenteams für die betroffenen Branchen mit Vertretern aus der Wirtschaft und den Ansprechpartnern in den Ministerien, um Maßnahmen bereits zu erarbeiten
Forderungen gegenüber Bund
4. Bei den Kreditvergaben zeigt sich, dass die 90-prozentige Haftung durch die KfW nicht ausreicht. In der Praxis zeigt sich, dass es die Hausbanken nicht bei der rechnerischen restlichen 10-prozentigen Haftung belassen, sondern vom Unternehmer eine höhere Haftung, abhängig von der Kreditsumme, verlangen.
→ 100-prozentige Staatshaftung bei den KfW-Krediten
5. Unterstützung der besonders stark betroffenen Branchen, um positive Anreize und Signale zu setzen.
→ Reduzierung der Mehrwertsteuer in der Gastronomie auf 7 Prozent
→ in personalintensiven Unternehmen Lohnfortzahlung im Krankheitsfall ab der zwei-ten Woche
→ Erwirken von Entschädigungsleistungen der Versicherer
6. Viele Unternehmen mussten ihren Geschäftsbetrieb auf null fahren und fast die ganze Belegschaft ist in Kurzarbeit. Doch nicht in allen Unternehmensbereichen geht dies. Die Buchhaltung, IT-Infrastruktur etc. müssen durch Personal aufrechterhalten werden. Bei keinen Einnahmen stellt dies bei den Personalkosten eine große Belastung dar. Darüber hinaus erhalten Auszubildende bisher kein Kurzarbeitergeld.
→ Befreiung der Beschäftigten, die für den Notbetrieb in den Unternehmen notwendig sind, von den Sozialversicherungsbeiträgen
→ Kurzarbeitergeld für Auszubildende
7. Vergleichbar der Einkommensteuer und Körperschaftssteuer sollten die Verluste in 2020 bei der Gewerbesteuer auf 2019 rücktragbar sein.
→ Verlustrücktrag 2020 bei der Gewerbesteuer auf das Jahr 2019
In einer gemeinsamen Erklärung der IHK zu Leipzig, der DEHOGA Leipzig und des UV Sachsen an die Stadt Leipzig fordern die Unterzeichner die Einrichtung eines Hilffonds für das Gastgewerbe und die Tourismuswirtschaft.