Staatsregierung beschließt Anpassung der Sächsischen Corona-Notfall-Verordnung

Mit den Anpassungen der Corona-Notfallverordnung, die gestern im Kabinett beschlossen und ab heute in Kraft treten, werden die Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz und der Gesundheitsminister aus der vergangenen Woche umgesetzt. Die aktuellen Änderungen gelten bis zum 3. März.

 

Überblick über die inhaltlichen Änderungen: 

 

Zusammenkünfte, bei denen nur Geimpfte oder Genesene anwesend sind, ohne Teilnehmerbegrenzung möglich. Nimmt an privaten Zusammenkünften mindestens eine ungeimpfte Person teil, gilt eine Beschränkung auf einen Hausstand plus zwei Personen aus einem weiteren Hausstand (bisher ein Hausstand und eine Person).

Für Beerdigungen und Eheschließungen entfällt die Begrenzung der Teilnehmerzahl, wobei hier auch weiterhin ein Nachweis nach der 3G-Regel vorgelegt werden muss.

Folgende Lockerungen gelten, solange die definierten Betten-Schwellenwerte für die Überlastungsstufe auf den Intensiv- und Normalstationen unterschritten werden: 

• Keine 3G-Nachweispflicht im Einzelhandel. Das Tragen einer FFP-2-Maske bleibt verpflichtend. 

• 3G für Museen, Gedenkstätten, Ausstellungsräume und Innenbereiche von zoologischen Gärten (bisher 2G) 

• 3G bei der Nutzung von Außensportanlagen (bisher: 2G) 

 

Die Verordnung finden Sie hier zum nachlesen: www.amtliche-bekanntmachungen-sachsen.de

 

Es ist zudem vorgesehen, dass die Staatsregierung am 1. März 2022 eine neue Corona-Schutz-Verordnung verabschiedet, welche am 4. März 2022 in Kraft treten soll. Das Kabinett hat gestern entsprechende Eckpunkte für die Corona-Schutz-Verordnung beschlossen. Demnach können auch die Clubs, Bars und Diskotheken unter 2Gplus ab dem 4. März 2022 wieder öffnen. Wir halten Sie natürlich auf dem Laufenden!