ab sofort kann die neue Überbrückungshilfe IV beantragt werden.
Mit Blick auf die aktuellen Diskussionen zu den 2G-Regeln wurde über eine Anpassung der FAQ zur ÜH-IV nochmals Verbesserungen vorgenommen. Die Umsetzung der 2G Regeln oder anderer Corona-Zutrittsbeschränkungen erweist sich in der Praxis für viele Unternehmen als aufwändig und kostspielig. Daher werden in der Überbrückungshilfe IV nicht nur Sach- sondern auch Personalkosten zur Umsetzung dieser Zutrittsbeschränkungen gefördert.
Die FAQ der Überbrückungshilfe IV können Sie unter folgender Website erreichen: www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/FAQ/Ueberbrueckungshilfe-IV