Sachstand Soforthilfe-Zuschuss Bund

 

zu der im Rahmen der letzten Videokonferenz mit den Verbänden, Kammern und dem SMWA vom 13.12. gestellten Fragen zum Soforthilfe-Zuschuss des Bundes können wir Ihnen folgenden Sachstand übermitteln:

 

  1. Stand Verwendungsnachweisprüfung Soforthilfe-Zuschuss Bund

Die fachlichen Abstimmungen mit dem Bund zur Umsetzung des Verwendungsnachweises im Freistaat Sachsen sind abgeschlossen. Selbiges gilt für die technische Umsetzung in der SAB im Förderportal und im Bearbeitungssystem der SAB. Die Verwendungsnachweisprüfung wird auf einen vergleichsweise geringe Stichprobenumfang (2 % aller Vorhaben) aufsetzen. Dies ist insbesondere möglich geworden, da während der Programmbewilligung eine Vielzahl begleitender Prüfungshandlungen auch auf den Gesamtbestand bezogen erfolgte und darüber hinaus ein Kundenanschreiben auf den Weg gebracht wurde, mit dem die Kunden über die Meldung der Zuwendungsdaten an die Finanzbehörden informiert wurden und in dem sie die Möglichkeit einer Selbstprüfung der Berechtigung der in Anspruch genommen Förderung erhielten.

 

Ursprünglich sollte die Kontaktaufnahme mit den Unternehmen, welche in die Verwendungsnachweisprüfungsstichprobe fielen, ab November 2021 erfolgen, wurde aber nun auf Grund der Corona-Lage zunächst ausgesetzt und soll voraussichtlich im I. Quartal 2022 erfolgen.

 

  1. Soforthilfe-Zuschuss Bund – Abweichender Berechnungszeitraum

Da sowohl in den Regelungen des Bundes und auch in den erlassenen Förderbescheiden zum Thema Berechnungszeiten keine stringente und eindeutige Kommunikation erfolgte und zuletzt der Förderzweck – Deckung von existenzbedrohlichen Liquiditätsengpässen – im Vordergrund steht, soll die Thematik kulant im Interesse der betroffenen Unternehmen gehandhabt werden. Die bedeutet konkret, dass der Empfänger der Soforthilfe diese innerhalb des Zeitfensters 11. März 2020 bis Ende Oktober 2020 selber zuordnet. Er kann damit steuern,  in welche 3 bzw. 5 Monaten er die höchsten Corona-bedingten Liquiditätseinschränkungen hatte und diese entsprechend zum Ansatz bringen. Bedenken sollte er jedoch, dass Überkompensation (Doppelförderung mit anderen Corona-Programmen) ausgeschlossen werden muss. Sowohl die auf der Internetseite der SAB veröffentlichte Berechnungshilfe zur Selbstprüfung der Förderung als auch der digitale Verwendungsnachweisvordruck werden mit entsprechenden Hinweisen versehen.

 

  1. Soforthilfe-Zuschuss – Personalkosten

 

Nach Abstimmungen mit dem Bund zur Thematik der Personalaufwände soll es möglich sein Personalaufwände, die nicht durch Kurzarbeitergeld gedeckt wurden, bei den Umsätzen des Unternehmens mindernd zum Ansatz zu bringen. Die Berechnungshilfe zur Selbstprüfung der Förderhöhe sowie der Vordruck der SAB zur Verwendungsnachweisprüfung werden mit entsprechenden Hinweise für die Unternehmen versehen. Kunden, die bereits freiwillig Förderung auf Grundlage der bisher eingestellten Berechnungshilfe zurückgezahlt haben, werden bezüglich der geänderten Praxis erneut kontaktiert, damit sie die Möglichkeit haben auf die geänderten Umstände zu reagieren.