Sachsen schließt Förderlücke für Kleinstunternehmer, Selbstständige und Freiberufler

Auf Initiative des Wirtschaftsministeriums (SMWA) hat sich das sächsische Kabinett mit einer frei verwendbaren Betriebskostenpauschale befasst. Damit möchte der Freistaat sächsische Unternehmerinnen und Unternehmer, die von den fixkostenorientierten Corona-Bundeshilfen kaum oder nicht profitieren können, unterstützen. Die Unterstützung soll sich auf pauschal 4.750 Euro je Antragsteller belaufen: insgesamt 4.500 Euro für drei Monate plus einmalig 250 Euro für Steuerberater-Ausgaben. Die Finanzierung des Programms »Sachsen Plus« soll aus den im Mai 2021 gestarteten Corona-Härtefallhilfen erfolgen, die je zur Hälfte vom Bund und Freistaat Sachsen getragen werden. Deshalb muss der Bund der Einführung der neuen Hilfe noch zustimmen.

Das Kabinett hat das SMWA beauftragt, die Abstimmungen mit dem Bund vorzunehmen. Die geplante Unterstützung »Sachsen Plus« soll die bestehenden Hilfsinstrumente aus Überbrückungshilfen für Unternehmen und Neustarthilfen für Soloselbstständige ergänzen und pauschal für drei Monate gewährt werden. Voraussetzung ist, dass ein coronabedingter Umsatzrückgang von mehr als 60 Prozent im November oder Dezember 2021 im Vergleich zu 2019 vorgelegen hat.

Wirtschaftsminister Martin Dulig: »Der Bund ist den Ländern in der vierten Infektionswelle durch die Verlängerung der Überbrückungshilfe einschließlich der Neustarthilfe bis März 2022 entgegengekommen. Weitere Bundesprogramme sind derzeit nicht geplant. Niemand soll aber durch das Raster fallen. Deshalb nehmen wir mit ,Sachsen Plus‘ auch die ganz kleinen sächsischen Unternehmen fest in den Blick und schließen damit eine noch verbliebene Förderlücke.«

Das trifft etwa auf Unternehmen zu, die kaum Fixkosten ansetzen können, aber Personalaufwendungen haben (z. B. Kosmetikerinnen und Kosmetiker). Ebenso auf den Freiberufler, der kaum Fixkosten hat, aber Angestellte – und somit keine Neustarthilfe beantragen kann.

»Die geplante Unterstützung ist für viele Unternehmer sicherlich nur ein Tropfen auf dem heißen Stein, aber immerhin ein erster Schritt in die richtige Richtung. Wir hoffen auf grünes Licht durch den Bund und verständigen uns innerhalb der Landesregierung zugleich über weitere Hilfen«, so Dulig weiter.

 

Das sächsische Kabinett soll die entsprechende Richtlinie »Sachsen Plus«, welche derzeit erarbeitet wird, Mitte Januar beschließen. In dem Zeitraum erfolgt auch eine Abstimmung mit dem Bund. Eine Antragstellung über die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – soll dann zeitnah ermöglicht werden.

Quelle: Medienservice Sachsen