Das Sächsische Kabinett hat sich darauf verständigt, die Förderung nach der Förderrichtlinie Berufspendelnde zum 4. Juni 2021 zu beenden. Anträge können rückwirkend noch bis 15. Juli 2021
gestellt werden. Grund ist die aktuell zunehmend verbesserte pandemische Lage in Sachsen sowie in Tschechien und Polen. Die Coronavirus-Einreiseverordnung des Bundes sieht bereits seit
13. Mai 2021 keine verpflichtenden Testungen für Berufspendelnde mehr vor, der Grenzübertritt zu Zwecken der Berufsausübung ist uneingeschränkt möglich. (Quelle: Medienservice
Sachsen)