>> Zusätzlicher Eigenkapitalzuschuss für Unternehmen, die besonders schwer betroffen sind
- Anspruchsberechtigt sind Unternehmen mit einem Umsatzeinbruch von mindestens 50 Prozent in mindestens drei Monaten (November 2020 bis Juni 2021)
- Eigenkapitalzuschuss wird zusätzlich zur regulären Förderung der Überbrückungshilfe III gewährt
- Der Zuschuss ist gestaffelt und steigt an, je länger Unternehmen einen Umsatzeinbruch von mindestens 50 Prozent erlitten haben
>> Fixkostenzuschuss erhöht
- Unternehmen, die einen Umsatzeinbruch von mehr als 70 Prozent erleiden, bekommen bis zu 100 Prozent der förderfähigen Fixkosten erstattet (bisher 90 Prozent)
- Die Vorgaben des europäischen Beihilferechts sind für die gesamte Förderung der Überbrückungshilfe III ( inkl. Eigenkapitalzuschuss) einzuhalten
>> Weitere Verbesserungen
- Sonderabschreibungsmöglichkeiten für Saisonware und verderbliche Ware für Einzelhändler werden auf Hersteller und Großhändler erweitert
- Veranstaltungs- und Reisewirtschaft: Anschubhilfe in Höhe von 20 Prozent der Lohnsumme zusätzlich zur allgemeinen Personalkostenpauschale
- In Härtefällen können alternative Vergleichszeiträume zur Ermittlung des Umsatzrückgangs im Jahr 2019 begründet werden
- Nun auch junge Unternehmen bis zum Gründungsdatum 31. Oktober 2020 antragsberechtigt
- Unternehmen und Soloselbstständige erhalten ein nachträgliches Wahlrecht zwischen Neustarthilfe und Überbrückungshilfe III zum Zeitpunkt der Schlussabrechnung
www.bundesfinanzministerium.de/ueberbrueckungshilfe-verbessert