Wir sehen eine praktikable und rechtssichere Umsetzung von Testung von Mitarbeiter*innen ab 15. März 2021 für nicht durchführbar!

 

 

Der Freistaat Sachsen hat in seiner neuen Corona-Schutzverordnung unter § 3 a „Testpflicht“ folgendes beschlossen:

 

(1) Arbeitgeber sind ab dem 22. März 2021 verpflichtet, ihren Beschäftigten, die an ihrem Arbeitsplatz präsent sind, ein Angebot zur Durchführung eines kostenlosen Selbsttests mindestens einmal pro Woche zu unterbreiten.

(2) Alle Beschäftigten und Selbstständigen mit direktem Kundenkontakt sind ab dem 15. März 2021 verpflichtet, einmal wöchentlich eine Testung auf das Nichtvorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vorzunehmen oder vornehmen zu lassen. Die Tests sind vom Arbeitgeber für den Arbeitnehmer kostenfrei zur Verfügung zu stellen. Die Testung muss die jeweils  geltende  Mindestanforderung  des  Robert-Koch-Instituts  erfüllen.  Der  Nachweis  über die Testung ist für die Dauer von vier Wochen aufzubewahren. 

(3)  Absatz  1  und  2  gilt  nur,  soweit  ausreichend  Tests  zur  Verfügung  stehen  und  deren  Beschaffung zumutbar ist.

 

Der UV Sachsen sieht eine praktikable und rechtssichere Umsetzung von Testung von Mitarbeiter*innen ab 15. März 2021 für nicht durchführbar. Es stellen sich zahlreiche Fragen, die bisher nicht beantwortet sind:

 

• Was bedeutet ausreichend und zumutbar? Wer definiert das?

• Welche Test sind gestattet (PCR-Test, Schnelltests)?

• Wo kann ich als Unternehmer Tests beschaffen? Stellt der Freistaat hierfür Kapazitäten zur Verfügung?

• Sind für alle Mitarbeiter*innen genügend Schnelltests auf dem Markt vorhanden?

• Wer kann und darf die Testung im Unternehmen durchführen? Tests durch geschultes (medizinisches) Personal oder Selbsttests?

• Wer wertet die Testungen aus und wie wird das Ergebnis dokumentiert?

• Wie soll man die Testung bewerkstelligen, wenn die Mitarbeiter*innen im Außendienst tätig und immer von daheim starten?

• Was ist ein direkter Kundenkontakt?

• Was ist mit Mitarbeiter*innen, die sich nicht testen lassen wollen?

• Was geschieht bei einem positiven Test? Welche Regularien sind dann zu beachten und durchzuführen?

 

Wir haben uns mit den Fragen an das zuständige Sächsische Wirtschaftsministerium gewandt und auf schnellstmögliche Beantwortung gedrängt.

 

Aktuelle Informationen unter www.uv-informiert.org oder wenden Sie sich direkt an uns (info@uv-sachsen.org)