Pünktlich zum «Wirtschaftsgipfel» können Soloselbstständige jetzt endlich Anträge auf Finanzhilfen stellen. Wie eine Sprecherin des Bundeswirtschaftsministeriums auf Anfrage mitteilte, bekommen
Soloselbstständige, die nur geringe Betriebskosten haben, mit einer «Neustarthilfe» einen einmaligen Zuschuss von maximal 7.500 Euro - und zwar für den Zeitraum 1. Januar bis 30. Juni 2021.
Voraussetzung ist, dass ihre wirtschaftliche Tätigkeit in dieser Zeit durch Corona Einbußen erlitten hat. Antragstellungen für Soloselbstständige, die als Personen- oder Kapitalgesellschaften
organisiert sind, sollen in Kürze starten. Die Neustarthilfe betrage in der Regel 25 Prozent des Jahresumsatzes 2019. Auch Schauspieler und andere Künstler, die nur kurzfristige Engagements und
kurz befristete Verträge haben, könnten sie beantragen.
Alle wichtige Informationen und der Link zum Direktantrag finden Sie hier: www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de