Kanzlerin Angela Merkel (CDU) hat ein vorsichtiges Vorgehen bei anstehenden ersten Lockerungen der Corona-Beschränkungen hervorgehoben. Es solle alles dafür getan werden, um nicht in eine „Wellenbewegung hoch und runter, auf und zu“ zu kommen, sagte Merkel am Mittwoch in Berlin nach Beratungen mit den Ministerpräsidenten der Länder, als sie die Ergebnisse der Konferenz vorstellte. Die getroffenen Beschlüsse gelten bis zum 7. März.
Lockdown: Der bis Mitte Februar befristete Lockdown wird vorerst bis 7. März verlängert. Weite Teile des Einzelhandels, Restaurants, Hotels, Museen, Clubs, Theater und Konzerthäuser bleiben geschlossen. Die nächsten Öffnungsschritte können die Länder ab März „bei einer stabilen deutschlandweiten 7-Tage-Inzidenz von höchstens 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner“ vornehmen.
Kontakte: Die Kontaktbeschränkungen im privaten Bereich bleiben bestehen. Treffen sind weiterhin nur mit einer Person eines anderen Haushalts möglich. Die Verpflichtung zum Tragen wirksamer Masken in Geschäften und in öffentlichen Verkehrsmitteln bleibt ebenfalls bestehen.
Friseure: Friseurbetriebe können bei strikter Einhaltung von Hygiene-Auflagen ungeachtet der Lockdown-Verlängerung am 1. März wieder öffnen. Der Zutritt von Kunden muss mit Reservierungen gesteuert werden, damit sich die Menschen nicht begegnen. Außerdem müssen Friseure und Kunden medizinische Masken tragen.
Schulen und Kitas: Das Öffnen von Schulen und Kitas wird in das Ermessen der einzelnen Länder gestellt. Sachsen hatte am Dienstag beschlossen, in der kommenden Woche den Grundschul- und Kita-Betrieb wieder aufzunehmen. Es soll außerdem mehr Schnelltests geben.
Sport: Trotz der Appelle der Sportministerkonferenz für schrittweise Lockerungen sind vorerst keine Erleichterungen für den Sport vorgesehen.
Impfen: Bund und Länder seien „weiterhin optimistisch, dass allen Bürgerinnen und Bürgern spätestens bis zum Ende des Sommers ein Impfangebot gemacht werden kann“. Dies sei nach den von den Herstellern zugesagten Zulassungsdaten und Liefervolumen erreichbar.
Finanzhilfen: Unternehmen können ab sofort Anträge auf die Überbrückungshilfe III stellen. Die Antragstellung sei am Mittwoch freigeschaltet worden, teilte das Wirtschaftsministerium mit. Die ersten Abschlagszahlungen mit Beträgen von bis zu 400.000 Euro sollen demnach ab dem 15. Februar starten.
Die nächste Konferenz von Bund und Ländern soll es am 3. März geben.
Am Donnerstag um 10 Uhr will Sachsens Regierung in einer Pressekonferenz Eckpunkte der sächsischen Corona-Schutzverordnung vorstellen. Öffnung von Grundschulen und Kitas im Freistaat ab kommenden
Montag zeichnen sich schon ab.
Quelle: Sächsische Zeitung