Am 15.2. Click & Collect auch endlich in Sachsen erlaubt

Ab kommenden Montag (15. Februar) dürfen Händler in Sachsen den click & collect-Service wieder anbieten. Das bedeutet, online oder telefonisch bestellte Ware darf dann unter Beachtung strenger Regeln vor Ort im Geschäft abgeholt werden. Das hat das sächsische Kabinett auf seiner heutigen Sitzung schon vor der neuen Corona-Schutzverordnung beschlossen.

Öffnen dürfen die von der Schließung betroffenen Geschäfte jetzt auch zur Abholung von bestellter Ware und unter Einhaltung besonderer Hygienevorschriften. Diese Waren müssen vorab telefonisch oder über Onlineangebote angeboten werden.

Die Abholung vorbestellter Waren sollte idealerweise unter freiem Himmel, an der Außentür oder über ein Fenster erfolgen. Auch Drive-in ist denkbar, wenn die örtlichen Gegebenheiten dies zulassen. Bei der Abholung in Ladengeschäften in Passagen oder Einkaufscentern sollte die Terminvergabe in gestaffelten Zeitfenstern erfolgen. Alternativ ist ein Warteschlangenmanagement notwendig, z.B. mit der Einrichtung von Warteplätzen, Hinweisschildern etc., welches alle Punkte der Abstands- und Hygienemaßnahmen beinhaltet. Es muss sichergestellt sein, dass eine Ansammlung von Kunden vermieden wird. Verkaufspersonal und Kunden müssen außerdem eine FFP2-Schutzmaske oder medizinische Maske tragen. Der Bezahlvorgang sollte kontaktlos erfolgen, z.B. im Voraus, auf Rechnung oder online.

 

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Quelle: www.medienservice.sachsen.de