Das sächsische Kabinett hat am 8. Januar 2021 eine Änderung der Sächsischen Quarantäne-Verordnung beschlossen. Demnach tritt die Regelung zur regelmäßigen Testung von Grenzpendlern und Grenzgängern am 18. Januar 2021 in Kraft. Die ursprünglich vorgesehene Pflicht zu zwei Testungen pro Woche wird auf eine wöchentliche Testung beschränkt. Tschechische und polnische Tests werden anerkannt.
Quelle: Sächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr