Neue Corona-Schutzverordnung ab 11. Januar 2021

Das Sächsische Kabinett hat am vergangenen Freitag, die ab 11. Januar 2021 gültige Corona-Schutzverordnung verabschiedet. Sie gilt, anders als ursprünglich geplant, bis zum 7. Februar 2021.

 

Wesentliche Festlegungen sind:

  • Geschäfte und Dienstleistungen, die bisher schon geschlossen waren, bleiben geschlossen
  • Betriebskantinen und Mensen werden geschlossen, die Essensausgabe ist weiter möglich
  • Kitas und Schulen werden weiterhin nur für Notbetreuung geöffnet, die systemrelevanten Berufsgruppen finden Sie in der Übersicht
  • für ausländische Grenzpendler, die in Sachsen arbeiten, ist ein wöchentlicher Test verpflichtend
  • Betriebe mit einpendelnden Arbeiternehmer*innen haben bis zum 18. Januar Zeit, eigene Lösungen für die Testung zu erarbeiten
  • private Kontakte sind auf den eigenen Hausstand sowie eine weitere Personen aus einem weiteren Hausstand zu begrenzen
  • Aktivitäten sind auf 15 Kilometer um den Wohnbereich bzw. den Arbeitsplatz zu begrenzt

 

Download
Sächsische Corona-Schutzverordnung 11. Januar - 7. Februar 2021
SMS-Saechsische-Corona-Schutz-Verordnung
Adobe Acrobat Dokument 554.8 KB
Download
Übersicht Systemrelevante Berufsgruppen
SMS-Saechsische-Corona-Schutz-Verordnung
Adobe Acrobat Dokument 39.8 KB