Das Sächsische Kabinett hat am vergangenen Freitag, die ab 11. Januar 2021 gültige Corona-Schutzverordnung verabschiedet. Sie gilt, anders als ursprünglich geplant, bis zum 7. Februar 2021.
Wesentliche Festlegungen sind:
- Geschäfte und Dienstleistungen, die bisher schon geschlossen waren, bleiben geschlossen
- Betriebskantinen und Mensen werden geschlossen, die Essensausgabe ist weiter möglich
- Kitas und Schulen werden weiterhin nur für Notbetreuung geöffnet, die systemrelevanten Berufsgruppen finden Sie in der Übersicht
- für ausländische Grenzpendler, die in Sachsen arbeiten, ist ein wöchentlicher Test verpflichtend
- Betriebe mit einpendelnden Arbeiternehmer*innen haben bis zum 18. Januar Zeit, eigene Lösungen für die Testung zu erarbeiten
- private Kontakte sind auf den eigenen Hausstand sowie eine weitere Personen aus einem weiteren Hausstand zu begrenzen
- Aktivitäten sind auf 15 Kilometer um den Wohnbereich bzw. den Arbeitsplatz zu begrenzt