Die Bundeskanzlerin und die Ministerpräsidentinnen und -präsidenten haben in ihrer gestrigen Schalte weitere Maßnahmen zur Eindämmung des Coronaviruses beschlossen. Diese müssen in den jeweiligen Bundesländern in den Verordnungen umgesetzt werden. Dabie kann es zu regionalen Anpassungen kommen.
Folgende Regelung treten ab 11. Januar und gelten voraussichtlich bis zum 31. Januar 2021:
- der Lockdown wird bis Ende Januar verlängert
-
- die Schließung des Einzelhandels, Gastronomie usw. bis auf die bisherigen Ausnahmen ( Apotheken, Lebensmittel, Drogierie, Tierbedarf usw.) bleiben bestehen
- Kontaktbeschränkungen werden verschärft
-
- zukünftig darf sich ein Haushalt nur mit einer weiteren Person treffen
- Wohnung darf nur aus trifftigen Grund verlassen werden (Einkaufen, Arztbesuche, Gassi gehen)
- Aufenthalt nur 15 km um den eigenen Wohnort/Arbeitsplatz
- Kindertagesstätten und Schulen bleiben geschlossen
-
- nach aktuellen Planungen sollen diese ab 8. Februar wieder öffnen - dies gilt auch für Berufsschulen
- Abschlussklassen aller Schularten und Vorabschlussklassen sollen ab 18. Januar wieder in geteilten Klassen in die Schulen - Schwerpunkt liegt auf den prüfungsrelevanten Fächern
- Kinderkrankengeld
-
- für jedes Elternteil soll es 10 und Alleinerziehenden 20 zusätzliche Kinderkrankentage gewährt werden
- Impfzentren
-
- ab 11. Januar 2021 wird das Buchungsportal der Impfzentren freigeschaltet