Novembergeld kann ab jetzt beantragt werden

 

 

Die Antragsstellung der außerordentlichen Wirtschaftshilfe, auch „Novembergeld“ genannt, ist ab sofort möglich. Die Antragsstellung erfolgt durch einen prüfenden Dritten wie Steuerberatenden, Wirtschaftsprüfenden oder vereidigten Buchprüfenden über die zentrale Homepage www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de Bei Solo-Selbstständigen, die bis maximal 5.000,00 Euro beantragen wollen, erfolgt die Antragsstellung ohne prüfende Dritte über folgendes Portal www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/direktantrag

 

Antragsberechtigt:

• betroffene Unternehmen, Betriebe, Selbstständige, Vereine und Einrichtungen, denen aufgrund der staatlichen Anordnung das Geschäft untersagt wird/wurde

 

Anrechnung anderer staatlicher Leistungen:

• Die Wirtschaftshilfe wird mit bereits erhaltenen staatlichen Leistungen für den Zeitraum, wie z.B. Kurzarbeitergeld oder Überbrückungshilfen, verrechnet. Ebenso mit eventuell späteren Leistungen aus der Überbrückungshilfe.

 

Auszahlung:

• Die Auszahlung soll bis Ende November erfolgen, Unternehmen erhalten zunächst einen Abschlag in Höhe von bis zu 50 Prozent ihrer beantragten Summe, maximal 10.000 Euro.

• Ein separater Antrag auf Abschlagszahlung ist nicht notwendig, dies wird im Antrag für die außerordentliche Wirtschaftshilfe vermerkt.

 

Antworten auf häufige Fragen erhalten Sie unter folgendem Link: www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/faq