Der Freistaat Sachsen hat zum 13. November 2020 seine Coronaschutz-Verordnung an die aktuellen Entwicklungen angepasst. Wesentliche Änderungen sind:
- Versammlungen unter freiem Himmel müssen ausschließlich ortsfest und sind mit höchstens 1.000 Teilnehmer*innen zulässig, wenn alle Anwesenden eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen und ein Mindestabstand von 1,5 Metern gewahrt wird.
- Volkshochschulen müssen geschlossen sein
- Ausnahme vom Verbot von Übernachtungsangeboten bei notwenigen beruflichen, sozialen und medizinischen Anlässen
Die Verordnung hat zunächst Gültigkeit bis zum 30. November 2020.