Sachsen verabschiedet neue Corona-Schutzverordnung

Der Freistaat Sachsen hat zum 13. November 2020 seine Coronaschutz-Verordnung an die aktuellen Entwicklungen angepasst. Wesentliche Änderungen sind:

  • Versammlungen unter freiem Himmel müssen ausschließlich ortsfest und sind mit höchstens 1.000 Teilnehmer*innen zulässig, wenn alle Anwesenden eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen und ein Mindestabstand von 1,5 Metern gewahrt wird.
  • Volkshochschulen müssen geschlossen sein
  • Ausnahme vom Verbot von Übernachtungsangeboten bei notwenigen beruflichen, sozialen und medizinischen Anlässen

Die Verordnung hat zunächst Gültigkeit bis zum 30. November 2020.

 

 

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Sächsische Corona-Schutzverordnung - gültig vom 13. bis 30. November 2020
SMS-Corona-Schutz-Verordnung-2020-11-10.
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