Die ursprünglich nur für die Monate Juni bis August 2020 vorgesehene Corona-Überbrückungshilfe des Bundes wird bis zum Jahresende 2020 verlängert. Somit können branchenunabhängig Unternehmen, Soloselbstständige und Angehörige der Freien Berufe zu erleichterten Bedingungen mit existenzsichernden Zuschüssen zu ihren betrieblichen Fixkosten rechnen. Die Antragstellung erfolgt ausschließlich durch einen vom Antragsteller beauftragten Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigten Buchprüfer oder Rechtsanwalt (prüfenden Dritten). Anträge sind online über die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie bereitgestellte Plattform zu stellen.