Überbrückungshilfen für kleine und mittelständische Unternehmen

Seit wenigen Minuten ist die Webseite des Bundes zum Thema „Überbrückungshilfen für kleine und mittelständische Unternehmen“ online. Hier finden Sie Informationen zur Antragstellung, zum Programminhalt sowie einen Link zur Registrierung für Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer für das mit fast 25 Milliarden Euro ausgestattete Programm.

 

Link: https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Home/home.html

 

Antragsberechtigt sind kleine und mittelständische Unternehmen aller Branchen, Selbstständige sowie gemeinnützige Unternehmen und Organisationen mit den entsprechenden Corona-bedingten Umsatzeinbrüchen. Die Antragsstellung selbst muss zwingend in Zusammenarbeit mit einem Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer erfolgen und ist ab 10. Juli 2020 möglich. Alles läuft digital, von der Antragsstellung bis hin zum Einreichen der Unterlagen. Die Anträge werden im Anschluss automatisch an die zuständigen Bewilligungsstellen in den Bundesländern übermittelt, in Sachsen die Sächsische Aufbaubank (SAB).

 

 

Anbei erhalten Sie eine Übersicht zum Bundesprogramm, die wir zur Ihrer Übersicht/Nutzung erstellt haben, sowie die Pressemitteilung des Bundeswirtschaftsministeriums.

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Übersicht_Überbrückungshilfe_Bund_KMU_29
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0708 Gem PM Die Corona-Überbrückungshilf
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