Erleichterungen mit Start der Woche in Sachsen

Mit der am Freitag durch das sächsische Kabinett beschlossenen Corona Schutzverordnung treten ab heute, den 20. April, neue Regelungen bei der Öffnung von Ladengeschäften in Kraft. Darüber hinaus erteilt die Allgemeinverfügung zur Anordnung von Hygieneauflagen zur Verhinderung der Verbreitung des Corona-Virus Hygieneregelungen für das Öffnen von Geschäften.

 

Allgemein

  • Abstandsregeln und Kontaktbeschränkungen sind verlängert
  • in Sachsen besteht eine Mundschutz-Pflicht im ÖPNV und in Geschäften und die Prüfungen und Prüfungsvorbereitung findet für die Abschlussklassen ab dieser Woche statt

Was ist erlauft?

  • der Betrieb von Lebensmittelhandel, Tierbedarf, Getränkemärkte, Abhol- und Lieferdienste, Apotheken, Drogerien, Sanitätshäuser, Optiker, Hörakustiker, Sparkassen und Banken, Poststellen sowie Reinigungen, Waschsalons und Ladengeschäfte des Zeitungsverkaufs
  • Geschäften, die über einen separaten Kundenzugang von außen und nicht über mehr als 800 Quadratmetern Verkaufsfläche verfügen
  • Reduzierung durch Absperrung der Ladenfläche oder ähnliche Maßnahmen ist unzulässig
  • Geschäfte für den täglichen Bedarf, wie zum Beispiel: Hofläden, mobile Verkaufsstände unter freiem Himmel oder Markthallen für Lebensmittel, selbsterzeugte Gartenbau- und Baumschulerzeugnisse sowie
  • Grundversorgung notwendiger Geschäfte, wie zum Beispiel Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Verkaufsstellen von Presseartikeln, Filialen des Brief- und Versandhandels, Buchhandel, Reinigungen, Online-Handel, Garten- und Baumärkte, Ladengeschäfte von Handwerksbetrieben, Tankstellen, Autohäuser, Fahrradläden, Kfz- und Fahrradwerkstätten sowie einschlägige Ersatzteilverkaufsstellen, selbstproduzierende und -vermarktende Baumschulen und Gartenbaubetriebe sowie Tierbedarf

 

Was bleibt untersagt?

  • Betrieb von Einkaufszentren und großflächigem Einzelhandel (größer als 800 m²)
  • Öffnung von Gastronomiebetrieben
  • Durchführung von (Groß)Veranstaltungen bis einschließlich 31. August 2020

 

Bund und Länder wollen sich im 14-tägigen Rhythmus austauschen. Der nächste Termin ist für den 30. April 2020 festgesetzt.

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Sächsische Corona-Schutzverordnung 20.04.2020
SMS-SaechsCoronaSchVO-2020-04-17.pdf
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Allgemeinverfügung zur Anordnung von Hygieneauflagen 20.04.2020
SRS 20-10-Allgemeinverfügung.pdf
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