Erweitertes Darlehen "Sachsen hilft sofort" ab Freitag verfügbar

Nachdem die Richtlinie zur Ausweitung des zinslosen Soforthilfe-Darlehens "Sachsen hilft sofort" auf größere mittelständische Unternehmen gestern vom Kabinett beschlossen wurde, startet morgen, am Freitag, dem 17. April 2020, das Programm im Förderportal der SAB. Für die Bearbeitung der Anträge von Unternehmen mit über einer Million Euro Jahresumsatz ist jedoch eine Erklärung eines sachverständigen Dritten über die Einhaltung der Zuwendungsvoraussetzungen erforderlich. Schon heute können Unternehmen, wenn sie bis zu 100 Mitarbeiter beschäftigen, die Antragstellung vorbereiten. Auf der Webseite der SAB ist unter dem Programm Soforthilfe-Darlehen „Sachsen hilft sofort“ schon jetzt ein Formular für die erforderliche Bestätigung durch einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer verfügbar (siehe Download). Liegt diese Bestätigung vor, können Unternehmen das Soforthilfe-Darlehen ab Freitag, dem 17. April 2020, beantragen. Möglich sind Darlehensbeträge bis zu 100.000 Euro. Bei einer Laufzeit von zehn Jahren sind die ersten drei Jahre tilgungsfrei. Das Förderportal der SAB ist die schnellste und sicherste Form der Antragstellung. Wer nicht am ersten Tag zum Ziel kommt, kann Anträge auf Förderung noch bis zum 30. September 2020 stellen.

Download
Erklärung für die Beantragung
Formular Bestätigung Steuerberater_Wirts
Adobe Acrobat Dokument 210.3 KB