Auch Freiberufler und sächsische Kreative, wie beispielsweise Tanzlehrer, Musiker oder freie Künstler, die aufgrund der Auswirkungen des Corona-Virus kein Einkommen haben und dennoch Ihren Lebensunterhalt bestreiten müssen, stehen finanzielle Hilfen zu. Der Bund hat dafür die Grundsicherung für entsprechend Betroffene geöffnet. Zudem können sie das Soforthilfe-Darlehen des Freistaates in Anspruch nehmen, selbst wenn sie keine Betriebsmittel, Mieten oder ähnliches angeben können. Alle Informationen und weiterführende Links finden Sie unter www.medienservice.sachsen.de/medien/news/