Die Landeshauptsstadt Dresden hat heute ein Soforthilfeprogramm für Kleinstunternehmen, Selbstständige und Freiberufler auf den Weg gebracht, welches am Donnerstag durch den Stadtrat verabschiedet werden soll. Die Soforthilfe ist ein nichtrückzahlbarer Zuschuss in Form einer Pauschale in Höhe von 1.000 Euro.
Wer ist antragsberechtigt?
- Kleinstunternehmen mit weniger als 10 MA und 2 Mio. Euro Umsatz
- Selbsständige
- Freiberufler
Welche Unterlagen müssen abgegeben werden?
- Antrag auf Soforthilfe Corona-Pandemie
- Nachweis der gewerblichen oder freiberuflichen Tätigkeit
- Kopie des Personalausweises
Wohin gehen die Unterlagen?
Post:
Landeshauptstadt Dresden
Amt für Wirtschaftsförderung
Postfach 120020
01001 Dresden
Persönliche Übergabe:
Amt für Wirtschaftsförderung der Landeshauptstadt Dresden
im World Trade Center
Ammonstraße 74
01067 Dresden
Fax:
Faxnummer 0351/488-8703
Link: https://www.dresden.de/de/wirtschaft/wirtschaftsservice/soforthilfe-corona.php