Werte Unternehmerinnen und Unternehmer,
die aktuellen Herausforderungen für Sie und den sächsischen Mittelstand sind umfangreich und teilweise nicht mehr zu überblicken. So vielfältig die Unternehmerlandschaft, so unterschiedlich sind auch die Probleme. Wir wollen Sie als UV Sachsen mit dieser Internetseite unterstützen. Sie enthält verschiedene Themen und Unterseiten, die zurzeit am häufigsten bei uns nachgefragt werden.
Sollten Sie Themen/Informationen vermissen oder weitere Materialien für uns und alle UnternehmerInnen im Netzwerk haben, senden Sie uns diese gern über info@uv-sachsen.org zu.
Für aktuelle Informationen melden Sie sich gern bei uns!
info@uv-sachsen.org | 0341 - 3513 836 50
Überlegen Sie sich, für welchen Bereich Ihres Unternehmens Sie eine Entlastung bzw. Unterstützung benötigen. Haben Sie beispielsweise einen Auftragsrückgang zu verzeichnen, ist es sicherlich sinnvoll, sich bezüglich Ihrer MitarbeiterInnen mit dem Thema Kurzarbeit und der liquiden Mittel beim Thema finanzielle Unterstützung zu informieren. Müssen Ihre MitarbeiterInnen aufgrund der Kinderbetreuung zu Hause bleiben, sollten Sie die Themen Home-Office und Arbeitsrecht anschauen.
Der Bund und das Land stellen unterschiedliche Hilfsprogramme zur Verfügung. In der Regel bieten sich für größere Unternehmen die Förderungen des Bundes an, die über die Kreditanstalt für Wiederaufbau, kurz KfW, für den Bund verwaltet werden (www.kfw.de/corona). Beantragt werden diese über die eigene Hausbank. Setzen Sie sich daher am besten schnellstmöglich mit Ihrem Bankberater in Verbindung.
Das Land Sachsen konzentriert sich bei seinen Hilfsmaßnahmen derzeit auf kleinere Unternehmen mit weniger als 5 Mitarbeitern und Solo-Selbstständige. Die Koordinierung übernimmt in diesem Fall die Sächsische Aufbaubank, kurz SAB (www.sab.sachsen.de). Die Antragstellung läuft direkt über die eingestellten Formulare.
FAZIT: Eine Lösung für alle(s) gibt es nicht, sie ist von Unternehmen zu Unternehmen, von Situation zu Situation unterschiedlich. Sprechen Sie daher auch mit Ihrem Steuerbüro und Ihrer Bank. Sollten Sie keine geeigneten Informationen in den Rubriken finden, dann kontaktieren Sie uns über 0341/351 3836-50.
Die Prüfung der Zuwendungsvoraussetzungen bei den Corona-Soforthilfen erfolgt i.d.R. auf Grundlage von Eigenerklärungen des Antragstellers. Der Antragsteller ist verpflichtet, dem Fördermittelgeber auf Anforderung - auch nach Bewilligung und Auszahlung des Darlehens - die zur Überprüfung der Zuwendungsvoraussetzungen erforderlichen Unterlagen zur Verfügung. Eine Überkompensation ist zurückzuzahlen, daher empfehlen wir, eine Liquiditätsplanung für die kommenden Monate zu erstellen. Die IHK Dresden hat hierfür eine Vorlage erstellt: